Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2007 - 1 Ta 205/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,21056
LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2007 - 1 Ta 205/07 (https://dejure.org/2007,21056)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.10.2007 - 1 Ta 205/07 (https://dejure.org/2007,21056)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Oktober 2007 - 1 Ta 205/07 (https://dejure.org/2007,21056)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,21056) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung eines niedrigeren Gegenstandswertes im Zusammenhang mit einem geltend gemachten Rechtsanspruch auf Erstellung und Aushändigung von Lohnabrechnungen; Bewertung des Gegenstandswertes von Lohnabrechnungen mit 300,00 Euro pro Abrechnung; Veranschlagung eines ...

  • Judicialis

    RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 9; ; GKG § 3 Abs. 2

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2007 - 1 Ta 154/07

    Gegenstandswertfestsetzung - Bewertung eines Kündigungsschutzantrages -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2007 - 1 Ta 205/07
    Zur Begründung verweist sie auf Beschlüsse des LAG Rheinland-Pfalz vom 25.06.2007 - 1 Ta 154/07 - sowie des Arbeitsgerichts Berlin (wohl richtig: des Landesarbeitsgerichts Berlin) vom 10.04.2001 - 17 Ta 6052/01 (Kost), in denen der Wert für die Herausgabe einer Lohnabrechnung mit 100, 00 Euro bzw. mit 100, 00 DM festgesetzt worden sei.

    Zwar hat die erkennende Kammer in der Vergangenheit hinsichtlich der Herausgabe einer Gehaltsabrechnung geringere Werte für angemessen gehalten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.06.2007 - 1 Ta 125/07: 50, 00 Euro; Beschluss vom 25.06.2007 - 1 Ta 154/07: 100, 00 Euro).

  • LAG Berlin, 10.04.2001 - 17 Ta 6052/01

    Streitwert bei mehreren Kündigungsschutzklagen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2007 - 1 Ta 205/07
    Zur Begründung verweist sie auf Beschlüsse des LAG Rheinland-Pfalz vom 25.06.2007 - 1 Ta 154/07 - sowie des Arbeitsgerichts Berlin (wohl richtig: des Landesarbeitsgerichts Berlin) vom 10.04.2001 - 17 Ta 6052/01 (Kost), in denen der Wert für die Herausgabe einer Lohnabrechnung mit 100, 00 Euro bzw. mit 100, 00 DM festgesetzt worden sei.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2009 - 1 Ta 98/09

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im Zwangsvollstreckungsverfahren -

    Es handelt sich hier gerade nicht um den Fall, dass eine Gehaltsabrechnung lediglich der Form halber oder zu Klärungszwecken gegenüber der Finanzverwaltung oder den Sozialversicherungsträgern benötigt wurde, sondern darum, die Höhe des zustehenden Gehalts überhaupt erst einmal bescheinigt zu bekommen (LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 18.10.2007 - 1 Ta 205/07).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht